Per Anfang 2014 haben die drei Spitalverbunde Kantonsspital St.Gallen, Rheintal Werdenberg Sarganserland und Fürstenland Toggenburg ihre Rettungsdienste zur Rettung St.Gallen zusammengeschlossen.
Anlass für den Zusammenschluss war die auf 2015 vorgesehene Anpassung des Leistungsauftrages an die Spitalverbunde im Bereich Rettungsdienst. Bis 2014 galt die Vorgabe, dass 80 Prozent der Bevölkerung bei bestehender oder erwarteter Lebensbedrohung innerhalb von 15 Minuten erreicht werden müssen. Seit 2015 muss diese Frist bei 90 Prozent gewährleistet werden können.
Dispositionsstrategie
Dank des Zusammengehens der drei Rettungsdienste konnte diese Vorgabe ohne zusätzliche Fahrzeuge oder Mitarbeitende erreicht werden, da nun eine gesamtheitliche Planung der Standorte und eine andere Disposition der Einsatzmittel möglich war. Die Ressourcen können auf einem grösseren Gebiet besser geplant werden und macht die Rettung effizienter. Die Dispositionsstrategie für die Fahrzeuge sieht vor, dass bei einem Notruf das dem Notfallort am nächsten gelegene freie Einsatzmittel aufgeboten wird – unabhängig von dessen Heimatstützpunkt. Damit können wertvolle Minuten gewonnen werden.
Stützpunkte optimiert
Mit Studie erwiesen
Dass durch diese Art der Disposition die Quote von Notfällen, die innert 15 Minuten erreicht werden, gesteigert werden kann, hatte die Fachhochschule St.Gallen (Ost) bereits 2012 mittels einer gemeinsam mit der Rettung St.Gallen entwickelten Software zur Simulation der Einsätze gezeigt. Ebenso konnten durch das Simulationstool die Auswirkungen von Stützpunktverschiebungen aufgezeigt werden. Aufgrund der Resultate hat die Rettung St.Gallen im Laufe des Jahres 2014 das Netz der Stützpunkte fortlaufend optimiert. So wurden viele der bestehenden Stützpunkte an verkehrstechnisch günstigere Standorte verlegt, die beiden Tagesstützpunkte Bütschwil und Flums wurden zusätzlich eingerichtet. Dank diesen Massnahmen ist es der Rettung St.Gallen gelungen, die Vorgabe von 90 Prozent innert 15 Minuten zu erreichen.
Gründung der Rettung St.Gallen AG
Neue Rechtsform für die Rettung St.Gallen im Jahr 2023
Anfang Dezember 2023 wurde die Rettung St.Gallen in eine Aktiengesellschaft überführt. Damit erhält die St.Galler Rettungsorganisation mehr unternehmerische Freiheiten und kann einfacher Kooperationen und Beteiligungen eingehen, was die künftige Entwicklung erleichtert. Auch als Aktiengesellschaft bleibt die Rettung St.Gallen vollständig im Eigentum von HOCH Health Ostschweiz*. Auf die operativen und personellen Bereiche hat die neue Rechtsform keinen Einfluss, sie bleiben unverändert. Die Rettung St.Gallen hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2014 sehr erfolgreich etabliert und ist betriebswirtschaftlich weitgehend eigenständig. Die neue Rechtsform erlaubt es, bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organisationen bestmöglich auf Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, den Fachkräftemangel oder die steigenden Einsatzzahlen zu reagieren. Die Rettung St.Gallen AG erhielt im April 2024 einen eigenen kantonalen Leistungsauftrag, während die Spitalstandorte vom rettungsdienstlichen Leistungsauftrag entlastet wurden.
*HOCH Health Ostschweiz: Zusammenschluss der vier Spitalverbunde «Kantonsspital St.Gallen», «Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland», «Spital Linth» und «Spitalregion Fürstenland Toggenburg» zu einem gemeinsamen Unternehmen.
Gründung der Rettung St.Gallen AG
Neue Rechtsform für die Rettung St.Gallen im Jahr 2023
Anfang Dezember 2023 wurde die Rettung St.Gallen in eine Aktiengesellschaft überführt. Damit erhält die St.Galler Rettungsorganisation mehr unternehmerische Freiheiten und kann einfacher Kooperationen und Beteiligungen eingehen, was die künftige Entwicklung erleichtert. Auch als Aktiengesellschaft bleibt die Rettung St.Gallen vollständig im Eigentum von HOCH Health Ostschweiz. Auf die operativen und personellen Bereiche hat die neue Rechtsform keinen Einfluss, sie bleiben unverändert. Die Rettung St.Gallen hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2014 sehr erfolgreich etabliert und ist betriebswirtschaftlich weitgehend eigenständig. Die neue Rechtsform erlaubt es, bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organisationen bestmöglich auf Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, den Fachkräftemangel oder die steigenden Einsatzzahlen zu reagieren. Die Rettung St.Gallen AG erhielt im April 2024 einen eigenen kantonalen Leistungsauftrag, während die Spitalstandorte vom rettungsdienstlichen Leistungsauftrag entlastet wurden.