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Tarife

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Die Kosten für die Leistungen der Rettung St.Gallen werden gemäss Tarifordnung der Spitalverbunde festgelegt. Wer sie trägt, ist abhängig vom Versicherungsmodell des Patienten.

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Die Rettung St.Gallen rechnet ihre Leistungen gemäss Taxtarif der Spitalverbunde ab. Je nach Art des Einsatzes werden unterschiedliche Tarifpositionen in Rechnung gestellt. Die einzelnen Positionen sowie zwei konkrete Rechenbeispiele finden Sie hier.

 

 

Ob die Kosten für den Transport durch die Rettung St.Gallen von der Versicherung übernommen werden, ist abhängig vom Versicherungsmodell. Je nach dem können für den Patienten hohe Kosten entstehen. Durch eine Zusatzversicherung kann dies verhindert werden. Die Rettung St.Gallen empfiehlt daher die persönliche Versicherungssituation in Bezug auf Rettungs- und Transportleistungen zu überprüfen und allenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Zusatzversicherungen für Leistungen der Rettungsdienste bieten zum einen die Krankenversicherer an. Zum anderen gibt es Versicherungsunternehmen, die spezielle Rettungsversicherungen anbieten. Derzeit sind der Rettung St.Gallen folgende Anbieter bekannt:

SOS 144
ETAGLOB

 

FAQ - häufig gestellte Fragen

 

 

Warum senden Sie mir die Rechnung und nicht meiner Versicherung?

Da nur ein Teil der Rettungs- und Notarztkosten von der Grundversicherung bezahlt wird, müssen wir dem Leistungsempfänger die Leistungen in Rechnung stellen. Im Nachgang können Sie jedoch den gesetzlichen Anteil beziehungsweise den durch eine allfällige Zusatzversicherung gedeckten Betrag von der Versicherung zurückfordern.  

Können Sie die Rechnung direkt meiner Krankenversicherung senden?

Nein, bei Krankheit als Auslöser für den Notfalleinsatz sind Sie als Leistungsempfänger resp. dessen Erziehungsberechtige/r Garant für die entstandenen Kosten. Nach Bezahlung der Rechnung können Sie diese jedoch an die Versicherung weiterleiten.

Können Sie die Rechnung direkt an meine Unfallversicherung weiterleiten?

Ja, war ein Unfall Ursache des Rettungseinsatzes und Sie sind bei einem Unfallversicherer (nicht bei einer Krankenkasse) unfallversichert, kann die Rechnung direkt der Unfallversicherung, unter Angabe der Schadensnummer, gesendet werden. 

Bezahlt meine Versicherung die Kosten?

Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt nur die Hälfte der Kosten, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Bei einer Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage liegt die Obergrenze bei 5‘000 Franken pro Kalenderjahr (Rettungskosten). Besteht keine unmittelbare Lebensgefahr, ist aber ein Ambulanztransport trotzdem medizinisch notwendig, übernimmt die Grundversicherung maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (Transportkosten). Bitte prüfen Sie die Versicherungsleistungen Ihrer Krankenkasse im Bereich Rettung und Transporte. Falls eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, kann die Versicherung einen höheren Teil  der Kosten übernehmen. 

Warum wurde die Feuerwehr aufgeboten?

Je nach Verletzungsmuster oder Erkrankung des Patienten, den räumlichen Gegebenheiten und der Zusammensetzung des Rettungsteams kann es möglich sein, dass für die Tragehilfe (also den Transport vom Notfallort bis zum Rettungswagen) zusätzliche Personen nötig sind. Dieser Entscheid wird vom Team nicht leichtfertig gefällt und liegt in deren Kompetenz.

Muss ich die Kosten für die Feuerwehr übernehmen?

In der Regel werden die Kosten der Feuerwehr von der Versicherung im Sinne von „Rettungskosten“ übernommen. Sollte es diesbezüglich Probleme geben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Rettung St.Gallen auf.

Kann ich die Rechnung in Raten zahlen?

Eine Ratenzahlung ist möglich. Die Zahlungsmodalitäten können mit der Buchhaltungsabteilung des rechnungsstellenden Spitals vereinbart werden. 

Können Sie mir einen Zahlungsaufschub gewähren?

Die Rettung St.Gallen gewährt eine Verlängerung des Zahlungsziels um maximal drei Monate. Generell wird ein Mahnstopp von einem Monat hinterlegt.

Welche Kosten sind in den Pauschalen enthalten?

Grundpauschale Primäreinsatz & Notarzt:
In der Grundpauschale und im Notarzttarif sind in erster Linie die Personalkosten für den Rettungseinsatz, die Kosten für die Bereitschaft sowie Materialkosten enthalten.

KM-Zuschlag:
Im Kilometerzuschlag sind im Wesentlich die Logistikkosten (inkl. Abschreibungen) enthalten.

Nacht-, Wochenende- und Feiertagspauschale:
Dieser Zuschlag deckt die Personalkosten, welche in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen höher sind.

KNZ-Pauschale:
Die KNZ-Pauschale deckt einen Teil der Personalkosten für die Notrufbearbeitung durch die Sanitätsnotrufzentrale, welche die Notrufnummer 144 bedient. 

Wieso wird eine KNZ-Pauschale verrechnet, obwohl ich den Notruf nicht gewählt habe?

Die Kantonale Notrufzentrale mit dem Sanitäts-Notruf 144 bearbeitet sämtliche medizinischen Notfälle rund um die Uhr und ist für das Aufgebot und die Disposition der Einsatzmittel verantwortlich. Als teilweise Abgeltung an die Personalkosten wird pro Einsatz eine Pauschale geltend gemacht, unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger den Notruf gemeldet hat oder dies durch eine dritte Person gemacht wurde. 

Warum ist die Rechnung so hoch?

Die Höhe der Rechnungen hat vor allem mit der Finanzierung des Rettungswesens  im Kanton St.Gallen zu tun. Da die Öffentliche Hand nur minimale Leistungen übernimmt und die Versicherungen jeweils nur Teilbeträge bezahlen, sind die Kosten für die Patienten leider vergleichsweise hoch.