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Notruf 144

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In einer medizinischen Notsituation wählen Sie die Telefonnummer 144. Damit lösen Sie einen standardisierten Ablauf aus, der rasche und kompetente Hilfe ermöglicht.

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  1. Notrufnummer anrufen - 144

    Sie wählen die 144, die Notrufnummer für medizinische Notfälle.

  2. Entgegennahme bei der Kantonalen Notrufzentrale

    Ihr Anruf wird auf der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen von einer Disponentin oder einem Disponenten entgegengenommen, die speziell im Bereich Sanität ausgebildet sind.

  3. Notfallort und Rückrufnummer

    Als erstes möchten die Mitarbeitenden des Notrufs 144 wissen, wo der Notfallort ist und wie Sie für Rückfragen erreichbar sind. Wenn Sie ein Mobiltelefon verwenden, deaktivieren Sie bitte die Combox, damit die Mitarbeitenden des Notrufs 144 Sie bei Bedarf zurückrufen können.

  4. Fragen beantworten

    Um die Notfallsituation einschätzen und die richtigen Massnahmen einleiten zu können, werden Ihnen auf der Grundlage eines standardisierten Abfragesystems einige Fragen gestellt, die Sie beantworten so gut es Ihnen möglich ist.

  5. Einsatzmittel

    Die Disponentin bzw. der Disponent entscheidet aufgrund Ihrer Antworten, welches Einsatzmittel nötig ist. Das kann ein Dienstarzt, ein Rettungswagen oder ein Rettungswagen zusammen mit einem Notarzt sein.

  6. Nächstes Rettungsmittel

    Dank GPS kann die Disponentin bzw. der Disponent sehen, welches freie und geeignete Rettungsmittel am nächsten bei Ihnen ist. Dieses wird aufgeboten und macht sich umgehend auf den Weg.

  7. Disponenten beenden das Gespräch

    Wichtig ist, dass die Disponentin bzw. der Disponent das Gespräch beendet und nicht Sie als Anrufer. Damit ist sichergestellt, dass alle für den Einsatz wichtigen Informationen vorhanden sind.

  8. Unterstützung bei Erster Hilfe

    Bis zum Eintreffen des Rettungswagens können die Mitarbeitenden des Notrufs 144 Ihnen telefonische Anleitungen für Erste-Hilfe-Massnahmen geben. Damit sind Sie auch mit wenig Erfahrung in der Lage, dem Patienten zu helfen. Im Falle eines Herzstillstandes kann der Disponent Sie auf ihm bekannte Defibrillatoren hinweisen. Die kantonale Notrufzentrale führt dafür eine Liste.

    Besitzen Sie einen Defibrillator oder haben Sie ein solches Gerät neu entdeckt? Wenn das Gerät 24h öffentlich zugänglich ist, können Sie dieses Gerät mit dem Formular bei uns melden. Ist das Gerät nur an bestimmten Zeiten verfügbar, kann dies bei www.defikarte.ch gemeldet werden.

  9. Rettungswagen einweisen

    Wenn möglich stellen Sie sicher, dass jemand den Rettungswagen einweisen kann.

  10. Eintreffen des Rettungswagens

    Der Rettungswagen trifft bei Ihnen ein. Die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter kümmern sich um die Versorgung des Patienten.